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Blog/ Wissenswertes rund um EU-Neuwagen – das ist bei der Zulassung von EU-Neuwagen zu beachten

Wissenswertes rund um EU-Neuwagen – das ist bei der Zulassung von EU-Neuwagen zu beachten

Wissenswertes rund um EU-Neuwagen – das ist bei der Zulassung von EU-Neuwagen zu beachten

Endlich ist es da, das neue Traumauto aus dem EU-Ausland. Jetzt nur noch zulassen und losfahren. Doch es gibt ein paar Sachen bei der Zulassung zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden erklären wollen.

EU-Neufahrzeug in Deutschland zulassen

Wer ein EU-Neufahrzeug in Deutschland zulassen möchte, muss verschiedene Unterlagen vorweisen, die auch beim regulären Kauf eines Neuwagens in Deutschland von der Zulassungsstelle benötigt werden:

Notwendige Dokumente für die Zulassungsstelle

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Gültiger Personalausweis
  • Siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
  • Alle vorhandenen Fahrzeugpapiere, d. h. COC und falls das Fahrzeug im Ausland schon eine Zulassung hatte, auch die ausländischen Fahrzeugpapiere (keine Kopien, nur Originale)
  • Original-Kaufrechnung oder Kaufvertrag bei Neuzulassung / Umschreibung als Eigentumsnachweis
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt COC (Certificate of Conformity) bescheinigt, dass die Typengenehmigung für das Fahrzeug vorliegt und der Wagen nach den Standards der EU geprüft wurde. Das COC ist sozusagen der europäische Kfz-Brief.

Ohne COC droht kostspielige Einzelabnahme

Einige EU-Neufahrzeuge besitzen allerdings kein geeignetes COC-Dokument oder sonstige zur Zulassung geeignete ausländische Fahrzeugpapiere. In diesem Fall müssen Sie ihr Fahrzeug auf eigene Kosten bei einer technischen Prüfstelle (beispielsweise DEKRA oder TÜV) zur Einzelabnahme anmelden, was allerdings nur möglich ist, wenn Datenblätter und/oder Papiere vom ausländischen Lieferanten oder Hersteller vorliegen. Erfahrungsgemäß liegt der finanzielle Aufwand dafür zwischen 50 und 150 Euro. Mit dieser Einzelabnahme können Sie dann zur Zulassungsstelle fahren und bekommen die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Kfz-Schein) und Teil 2 (früher Kfz-Brief) ausgehändigt.

Wichtig zu wissen: Einige Zulassungsstellen in Deutschland verlangen bei der Anmeldung die Vorführung des Fahrzeuges.

Sämtliche Unterlagen im Original vorlegen

Bei der Zulassung des EU-Neuwagens ist es wichtig, dass sämtliche Unterlagen im Original vorgelegt werden. Das gilt auch für den Kaufvertrag bzw. die Rechnung. Auf diese Weise soll einem Missbrauch und etwaigen Steuerbetrug vorgebeugt werden. Die Rechnung/ der Kaufvertrag muss ebenfalls den europäischen Maßstäben entsprechen.

Wollen Sie also auf eigene Faust ein EU-Neufahrzeug erwerben, sollten Sie unbedingt auf eine rechtlich korrekte Form der Verträge achten. Wer sein EU-Neufahrzeug hingegen über einen seriösen in Deutschland ansässigen EU-Neuwagen Händler kauft, hat diese Probleme nicht, da die in Deutschland agierenden Händler ohnehin an die deutschen Rechtsgrundlagen gebunden sind.

EU-Fahrzeughändler erledigen alles

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen EU-Neufahrzeughändler kaufen, haben Sie - falls gewünscht und gegen Aufpreis - mit den Zulassungsangelegenheiten nichts am Hut. Der Händler kümmert sich um alle Dokumente und meldet das Fahrzeug auf Wunsch für Sie an. Sie müssen nur noch vom Hof fahren.

Des Weiteren bietet Ihnen Jütten & Koolen gegen einen kleinen Aufpreis den Komplettservice rund um Ihren Autokauf. Auf Wunsch liefern wir Ihnen Ihr Auto deutschlandweit zugelassen und vollgetankt bis vor die Haustüre.

Weiterführende Links

Europäische Verbraucherzentrale: Tipps für die Zulassung von EU-Autos